Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf) Diese Bedingungen wurden erstellt, um das Verhältnis zwischen der Stiftung (Auftragnehmer) und dem Geschädigten (Auftraggeber) zu regeln.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stiftung Bureau Fraude Recht & Geldzaken

Artikel 1. Definitionen

  1. Stiftung: Stichting Bureau Fraude Recht & Geldzaken, mit Sitz in Almere (KvK [Handelskammer]: 64698580).

  2. Teilnehmer: Die natürliche oder juristische Person, die sich bei der Stiftung angemeldet hat, um eine Forderung einzureichen.

  3. Vertrag: Der Auftragsvertrag zwischen der Stiftung und dem Teilnehmer zur Rückforderung von Schäden.

  4. Der Fall: Die spezifische Sammelklage (z. B. GoodWood/Floresteca/ATF), für die sich der Teilnehmer angemeldet hat.

  5. No Cure No Pay (Erfolgshonorar): Eine Vergütung, die nur bei einem erfolgreichen Ergebnis fällig wird.

Artikel 2. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Teilnehmer das digitale Anmeldeformular auf der Website vollständig ausgefüllt und abgesendet hat sowie die einmalige Anmeldegebühr (falls zutreffend) bezahlt hat.

  2. Die Stiftung behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, beispielsweise wenn die Forderung nicht den Kriterien der Sammelklage entspricht.

Artikel 3. Auftrag und Vollmacht

  1. Der Teilnehmer erteilt hiermit der Stiftung den Auftrag und die Vollmacht, in seinem/ihrem Namen alle möglichen gerichtlichen und außergerichtlichen Schritte zu unternehmen, um den Schaden von den haftbaren Parteien zurückzufordern.

  2. Diese Vollmacht umfasst auch das Recht der Stiftung, im Namen des Teilnehmers Anwälte, Gerichtsvollzieher und andere Experten einzuschalten.

  3. Es steht der Stiftung frei, im Namen des Teilnehmers einen Vergleich (Vergleichsvereinbarung) zu schließen, vorausgesetzt, dieser wird vom Vorstand als angemessen und fair erachtet.

Artikel 4. Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen (Verträge, Zahlungsbelege, Korrespondenz) vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen.

  2. Der Teilnehmer enthält sich jeglicher eigenständiger rechtlicher Schritte gegen die Gegenpartei, solange der Vertrag mit der Stiftung läuft, um eine Durchkreuzung des kollektiven Verfahrens zu verhindern.

  3. Adress- oder Kontaktänderungen sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

Artikel 5. Kosten und Vergütung (No Cure No Pay)

  1. Anmeldegebühr: Bei der Anmeldung schuldet der Teilnehmer einen einmaligen Betrag von € [BETRAG] für Verwaltungskosten und den Aufbau der Akte. Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet.

  2. Erfolgshonorar: Die Stiftung arbeitet auf der Basis von No Cure No Pay. Wenn ein Schadensersatz erzielt wird (durch Vergleich oder Urteil), schuldet der Teilnehmer eine Vergütung in Höhe von [PROZENTSATZ]% (exkl. MwSt.) des gesamten ausgezahlten Betrags.

  3. Die Stiftung ist berechtigt, dieses Erfolgshonorar direkt von den an den Teilnehmer auszuzahlenden Geldern abzuziehen.

  4. Wenn kein Ergebnis erzielt wird, schuldet der Teilnehmer der Stiftung – abgesehen von der anfänglichen Anmeldegebühr – keine weiteren Kosten.

Artikel 6. Haftung

  1. Die Stiftung hat eine Bemühenspflicht, keine Ergebnisverpflichtung. Die Stiftung kann nicht garantieren, dass die Forderung erfolgreich sein wird.

  2. Die Stiftung haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Scheitern der Forderung ergeben, noch für Folgeschäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Stiftung vor.

  3. Die Stiftung haftet nicht für die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Informationsbereitstellung durch den Teilnehmer.

Artikel 7. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

  2. Der Teilnehmer kann den Vertrag vorzeitig kündigen, ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, die der Stiftung bereits entstandenen Kosten sowie einen Prozentsatz des möglicherweise später doch noch ausgezahlten Schadensersatzes zu erstatten.

Artikel 8. Geltendes Recht

  1. Auf diese Bedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

  2. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem die Stiftung ihren Sitz hat (Midden-Nederland, Standort Almere).