Schritt für Schritt: vom Sammeln der Dokumente bis zur Einreichung Ihrer Klage beim Gericht.
Wann können Sie eine Schadensersatzforderung einreichen?
Sie können eine Schadensersatzforderung einreichen, wenn Sie durch das rechtswidrige Handeln eines Anlageunternehmens oder seiner Vorstände nachweislich einen finanziellen Schaden erlitten haben. Die Bedingungen sind: Es liegt eine rechtswidrige Handlung vor (Betrug, Täuschung, Vertragsbruch), es ist ein Schaden entstanden (Ihre verlorene Investition) und es besteht ein Kausalzusammenhang (ohne das rechtswidrige Handeln hätten Sie nicht investiert).
Welche Dokumente benötigen Sie?
Sammeln Sie so viele relevante Unterlagen wie möglich: den ursprünglichen Vertrag oder die Investitionsvereinbarung, Kontoauszüge, die Ihre Zahlungen belegen, erhaltene Broschüren und Informationsblätter, jegliche Korrespondenz mit dem Anlageunternehmen (Briefe, E-Mails, SMS), eventuell zuvor eingeholte Ratschläge oder Berichte sowie Zertifikate oder Beteiligungsnachweise. Je vollständiger Ihre Akte ist, desto stärker ist Ihre Position.
Schadensberechnung
Ihr Schaden besteht in erster Linie aus Ihrem Einlageschaden — dem Gesamtbetrag, den Sie investiert und nicht zurückerhalten haben. Darüber hinaus können Sie gesetzliche Zinsen auf diesen Betrag sowie die Erstattung nachweislich entstandener Kosten geltend machen.
Achten Sie auf die Verjährung
Schadensersatzforderungen können verjähren. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, aber der Beginn dieser Frist kann komplex sein. Warten Sie daher nicht zu lange mit weiteren Schritten.
Über die Stiftung BFRG
Der einfachste und effektivste Weg ist die Anmeldung bei der Stiftung BFRG. Wir nehmen Ihnen den Papierkram, die Untersuchung und das rechtliche Verfahren ab. Sie müssen nicht selbst einen Anwalt suchen oder Klageschriften verfassen. Wir bündeln Ihre Forderung mit denen anderer Geschädigter und führen das Verfahren kollektiv.