Spezialisierte Anwälte, die wissen, wie man Betrüger effektiv bekämpft — vom einstweiligen Verfügungsverfahren bis hin zu internationalen Verfahren.

Unser Anwaltsnetzwerk

Die Bekämpfung von Anlagebetrug erfordert spezialisiertes juristisches Fachwissen, über das die meisten Anwälte nicht verfügen. Es geht um komplexe Finanzkonstruktionen, internationale Zahlungsströme, mehrere beteiligte Unternehmen und eine Gegenpartei, die über beträchtliche Mittel und rechtliche Unterstützung verfügt. Ein Generalist kommt hier nicht weit.

Die Stiftung BFRG arbeitet daher mit einem festen Team von Anwälten zusammen, die ausschließlich auf Betrugsfälle, Organhaftung (Geschäftsführerhaftung) und internationale Verfahren spezialisiert sind. Unser Netzwerk umfasst sowohl niederländische Spitzenanwälte als auch amerikanische Betrugsanwälte, die in ihrem Fachgebiet weltweit als die absolute Nummer 1 gelten.

Arten von Verfahren, die wir führen

  • Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wenn ein schnelles Eingreifen erforderlich ist — beispielsweise, um eine Pfändung durchzusetzen oder Informationen zu beschaffen —, führen unsere Anwälte ein einstweiliges Verfügungsverfahren durch. Im Jahr 2015 haben wir ein solches Verfahren gegen Floresteca, ATF und Tectona vor dem Gericht in Amsterdam eingereicht.

  • Hauptsacheverfahren: Die inhaltliche Behandlung der Schadensersatzklage, bei der das Gericht den Fall in der Hauptsache beurteilt und über den Schadensersatz entscheidet. Dies ist der Kern der Sammelklage.

  • Berufungsverfahren: Wenn das Urteil in erster Instanz unbefriedigend ist oder wenn die Gegenpartei in Berufung geht, sind unsere Anwälte bereit, den Fall vor dem Berufungsgericht fortzusetzen. Die BFRG hat Erfahrung mit Berufungsverfahren — wir haben Berufung gegen den Vergleich über den Zahlungsaufschub von Floresteca eingelegt.

  • Internationale Verfahren: Mit unserem Netzwerk ausländischer Anwälte können wir auch in anderen Ländern Gerichtsverfahren führen und Pfändungen erwirken.

Kosten

Da die Rechtskosten auf alle Teilnehmer der Sammelklage aufgeteilt werden, zahlen Sie als Einzelperson nur einen Bruchteil dessen, was ein eigener Anwalt kosten würde. Ein eigener Betrugsanwalt kostet schnell 200 bis 400 € pro Stunde — bei einem komplexen Fall summiert sich dies auf Zehntausende von Euro. Über die Sammelklage werden diese Kosten gemeinschaftlich getragen, wodurch professionelle rechtliche Unterstützung für jeden zugänglich wird.