Unerlaubte Handlung

Die rechtliche Grundlage, mit der Sie Ihren Schaden bei Anlagebetrug zurückfordern können — in verständlicher Sprache erklärt.

Definition

Eine unerlaubte Handlung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, BW) ist kurz gesagt: Jemand macht etwas falsch, wodurch ein anderer Schaden erleidet. Juristisch spezifischer geht es um eine Handlung, die in das Recht eines anderen eingreift, gegen eine gesetzliche Pflicht verstößt oder gegen das verstößt, was im gesellschaftlichen Verkehr anständig ist.

Die fünf Elemente

Für eine erfolgreiche Klage müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein: (1) es wurde eine unerlaubte Handlung begangen, (2) diese Handlung ist dem Täter zurechenbar, (3) es ist ein Schaden entstanden, (4) es besteht ein Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden, und (5) es liegt Relativität vor — die verletzte Norm dient dem Schutz des Geschädigten.

Bei Anlagebetrug

Bei Anlagebetrug ist die Anwendung eindeutig: Die unerlaubte Handlung ist die Täuschung der Anleger (falsche Versprechungen, Zurückhalten von Informationen, Beiseiteschaffen von Geldern). Der Schaden ist der verlorene Investitionsbetrag. Der Kausalzusammenhang: Ohne die Täuschung hätte der Anleger nicht investiert.

Organhaftung (Geschäftsführerhaftung)

Vorstände, denen persönlich ein schwerer Vorwurf gemacht werden kann, können aufgrund einer unerlaubten Handlung auch persönlich haftbar gemacht werden. Das ist der Weg, den die BFRG geht: die Personen hinter dem Betrug zur Verantwortung zu ziehen, nicht nur das (leere) Unternehmen.

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