In ein ausländisches Projekt investiert und Ihr Geld verloren? Das Muster ist bekannt — und die Lösung auch.
Ein wiederkehrendes Muster
Niederländische Anleger werden seit Jahrzehnten angesprochen, um in ausländische Projekte zu investieren. Dabei geht es um vielfältige Investitionen: Teakholzplantagen in Brasilien, Orangenplantagen in Südafrika, Vanilleplantagen in Madagaskar, Nussplantagen in Südamerika, Gold-, Silber-, Kupfer- und Diamantenminen in Afrika, Ferienhausprojekte rund um das Mittelmeer, Aktienanlagen über Offshore-Strukturen und alle möglichen anderen Anlageobjekte. Es sind zu viele, um sie alle aufzuzählen.
Trotz der Vielfalt der Projekte ist das Muster immer dasselbe. Über unaufgeforderte telefonische Akquise werden Privatpersonen mit einer „einzigartigen Investitionsmöglichkeit“ kontaktiert. Nach dem Gespräch erhalten sie eine professionell gestaltete Broschüre mit astronomischen Renditeversprechen. Das Geld wird investiert und direkt ins Ausland weitergeleitet. Danach wird es still: Auszahlungen bleiben aus, Informationen werden spärlich und das Unternehmen erweist sich letztlich als unfähig — oder unwillig —, die Versprechen zu erfüllen.
Außerhalb der Reichweite der AFM
Ein Kernproblem beim ausländischen Anlagebetrug ist, dass die Autoriteit Financiële Markten (AFM) keinerlei Handhabe gegen Unternehmen außerhalb der Niederlande hat. Der Zuständigkeitsbereich der AFM endet an den Landesgrenzen. Das bedeutet, dass Anlageprojekte, die sich im Ausland befinden — unabhängig davon, ob sie von den Niederlanden aus verkauft werden —, freies Spiel haben. Es gibt keine Kontrolle, keine Lizenzpflicht und keine Durchsetzung bei der ausländischen Bewirtschaftung.
Betrüger machen sich dies bewusst zunutze. Indem sie die Investition über ein niederländisches Verkaufsbüro strukturieren, das Geld an eine ausländische Projektgesellschaft weiterleitet, schaffen sie eine Konstruktion, die sich faktisch jeglicher Aufsicht entzieht. Der Anleger kann nichts überprüfen und die Aufsichtsbehörde kann nicht eingreifen.
Signale für ausländischen Anlagebetrug
Achten Sie auf die folgenden Warnsignale, die auf möglichen Betrug bei Auslandsinvestitionen hindeuten:
Sie werden unerwartet telefonisch mit einem Anlageangebot kontaktiert
Es werden unrealistisch hohe Renditen versprochen (20 %, 30 % oder mehr pro Jahr)
Es wird Druck ausgeübt, schnell zu investieren („Die Gelegenheit ist fast vorbei“)
Das Projekt befindet sich im fernen Ausland, wo Sie es nicht überprüfen können
Es gibt keine unabhängige Aufsicht oder Lizenz der AFM
Die Informationsbereitstellung ist mangelhaft oder widersprüchlich
Auszahlungen werden wiederholt mit wechselnden Erklärungen verschoben
Was die BFRG für Sie tun kann
Die Stiftung BFRG ist sowohl national als auch international einsatzfähig. Wir verfügen über das Fachwissen und das Netzwerk, um auch bei ausländischem Anlagebetrug effektiv vorzugehen. Konkret können wir forensische Untersuchungen zu Zahlungsströmen und Unternehmensstrukturen durchführen, verantwortliche Personen aufspüren — auch im Ausland, internationale Pfändungen des Vermögens von Betrügern veranlassen und eine Sammelklage im Namen aller Geschädigten gemeinsam führen.
Wenn es genügend Geschädigte gibt, die durch dasselbe Unternehmen oder dieselbe Konstruktion benachteiligt wurden, starten wir eine Sammelklage. Dies ist für einzelne Anleger bei Weitem der effektivste und erschwinglichste Weg, ihren Schaden zurückzufordern.
Die Bureau Fraude Recht & Geldzaken B.V. empfängt die Anmeldeformulare unserer Stiftung und wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Details mit Ihnen zu besprechen. Melden Sie sich jetzt an, solange es noch möglich ist!